Berufsgenossenschaft
Für jedes Unternehmen besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft.
In der Metallverarbeitung besteht daher die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Metallverarbeitung. Durch diese Mitgliedschaft sind die Mitarbeiter des Unternehmens unfallversichert. Auch der Bereich Berufskrankheit wird durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt.
Ein Unternehmen wird je nach Zahl der vorhandenen Mitarbeiter und Art der Arbeitsplätze in so genannte Gefahrtarife eingestuft. Durch die Gefahrtarife ergibt sich die Höhe des zu entrichtenden Beitrages.
Eine konsequente Einhaltung der Arbeitsicherheisrichtlinien in Unternehmen kann so auch helfen Beiträge zu sparen.
Da betriebliche Unfälle und durch die Arbeit entstehende Krankheiten durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt werden, ist ein Hauptziel der Berufsgenossenschaft die Verhütung von Unfällen und das Erkennen und Vermeiden von Gefahren. Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit ist das gewünschte Ziel.
Die Berufsgenossenschaft bietet daher Beratung und Überwachung, Aus- und Fortbildung in verschiedenen Bereichen sowie auch Forschung in Gesundheitsfragen.
So kann bei der Berufsgenossenschaft eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer oder auch Kranfahrer absolviert werden. Auch die Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit ist ein Gebiet, in der die Berufsgenossenschaft tätig ist.
Die Berufsgenossenschaft hilft und berät Unternehmen, um die Arbeitswelt sicherer zu machen.